FAQ – Sie haben Fragen

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FAQ – Sie haben Fragen?

Da wir eine Bestellpraxis/Terminpraxis  sind, versuchen wir Ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Es empfiehlt sich daher ca. 10 Minuten vor Ihrem Termin in der Praxis zu erscheinen, damit Ihnen nachfolgende Patienten ebenfalls ohne große Wartezeit behandelt werden können.

Früher gab es durchaus Bleachingkits die eine gewisse Wirkung hatten, dies wurde jedoch mit einer neuen EU Richtlinie untersagt, so dass Bleachings welche einen Effekt haben (15% bleichende Stoffe oder mehr) nur noch von einer Zahnarztpraxis ausgeführt werden dürfen.

Zahnaufheller bzw. Zahnbleichmittel fallen nach der europäischen Verordnung 1223/2009/EG unter die Definition von Mundmitteln und sind als solche frei verkäuflich, wenn sie bis max. 0,1% Wasserstoffperoxid enthalten (ein Praxisbleaching hat ca. 15-30% Wasserstoffperoxid). Sie können ohne Mitwirkung eines Zahnarztes angewandt werden. Darunter fallen auch Zahnaufheller bzw. Zahnbleichmittel auf der Basis von Wasserstoffperoxid und von Wasserstoffperoxid freisetzenden Verbindungen, wie Carbamidperoxid und Zinkperoxid.

Diese Produkte sind aber leider, aufgrund des nur homöpathisch vorhandenen Wasserstoffperoxid mehr oder weniger funktionslos.

Es empfiehlt sich im Rahmen der halbjährlichen Kontrolle eine PZR durchführen zulassen, dies gilt insbesondere, sollten Sie Implantate besitzen.

Implantate benötigen einen höheren Pflegeaufwand als natürliche Zähne.

DIe PZR ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch bieten, dem Wettbewerb geschuldet, einige gesetzliche Kassen eine Erstattung an. Hierfür kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht Teil der gesetzlichen Kassenleistung und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
berechnet. Diese Berechnung erfolgt anhand der Anzahl der vorhandenen Zähne, bei „Vollbezahnung“ (28 Zähne) ohne Weistheitszähne beträgt der Preis ca. 95 Euro.

Eine halbjährliche Kontrolle hat sich in Studien als sinnvoll herausgestellt um größere Defekte möglichst zu verhindern.

Kontrollbilder sollten im Abstand von 2 Jahren gemacht werden. Wird eine Versorgung notwendig, sollten die betreffenden Zähne außerplanmäßig vorab geröntgt werden.

Ihr Kind sollte zum ersten Mal mit ca. 21 Monaten zum Zahnarzt „mitkommen“, um einen Eindruck zu bekommen. Die erste Kontrolle sollte dann erst beim zweiten oder dritten Besuch erfolgen.

Wir arbeiten mit einem deutschlandweit operierenden Rechenzentrum zusammen, nach Erhalt der Rechnung, können Sie mit dem Rechenzentrum Kontakt aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Die Aufhellung selbst dauert ca. 1,5 Stunden und kostet für zwei Durchgänge 350 Euro. Wir verwenden Opalescence Boost von Ultradent, einem der Marktführer im Bereich Zahnaufhellung. Sollte ein weiterer Durchgang nötig sein, findet dieser ein paar Tage später statt und kostet pro weiteren Durchgang 75 Euro. Vorab sollte geprüft werden, ob die Zähne kariesfrei sind und es sollte eine Zahnreinigung durchgeführt werden, um ein gleichmäßiges Ergebnis zu gewährleisten.

Dies ist einer der häufigsten Suchbegriffe bei Google. Leider hängt der Preis vom Materialwunsch, dem bearbeitenden Labor und der Situation im Mund ab.
Daher kann man seriös keine pauschale Antwort auf diese Frage geben. Gerne erstellen wir Ihnen aber, nachdem wir uns Ihre Situation angeschaut haben, einen Kostenvoranschlag / bzw. Heil und Kostenplan.